Zertifizierung Wasserhygiene
Kriterien für die Zertifizierung für den Bereich „Wasserhygiene bei RLT-Anlagen"
Allgemeine Grundlagen
- Sicherstellung des Kenntnisstandes und der aktuellen Anforderungen. Nachgewiesen durch eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der FGK Arbeitsgruppe „Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen".
- Eine Liste mit Referenzen über ausgeführte Tätigkeiten im Sinne der Zertifizierung ist vorzulegen. Wenn keine vorliegt, ist die Sachkunde durch persönliche Erfahrungen des oder der Mitarbeiter nachzuweisen.
Beachtung von Normen und Richtlinien
Das Fachunternehmen stellt sicher, dass alle Normen und Richtlinien im Zusammenhang mit der Tätigkeit jeweils in der aktuellen Fassung beachtet werden. Dies bezieht sich für die einzelnen Anwendungsbereiche der Zertifizierung insbesondere auf die folgenden Normen:
- VDI 6022 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumluft-technische Anlagen und Geräte – Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen
- VDI 3803 Raumlufttechnik – Zentrale Raumlufttechnische Anlagen – Bauliche und technische Anforderungen
Versicherungen
Das Fachunternehmen hat eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden
Qualität
- Das Fachunternehmen ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert oder die im Sinne der FGK-Zertifizierung notwendigen Abläufe sind dokumentiert und und werden im Rahmen dieser Zertifizierung überprüft.
- Das Fachpersonal verfügt über gute Anlagenkenntnisse und hat eine Schulung nach VDI 6022 in der für ihre Tätigkeit notwendigen Kategorie A oder B nachgewiesen.
Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen
Das Fachunternehmen verfügt über geeignetes Spezialwerkzeug und Vorrichtungen für die korrekte Ausführung der Leistungen.
- Schutzschalter
Die Maschinen werden grundsätzlich über allpolig schaltende, ortsveränderliche Differenzstromschutzeinrichtungen (PRCD-S, Portable Residual Current Protective Device; S= Safety) betrieben. Eine geeignete Anzahl derartiger Einrichtungen liegt vor.
Laborausstattung
Für die Tätigkeiten ist ein eigenes Labor oder ein Kooperationspartner mit Labor erforderlich. Dieses Labor erfüllt mindestens die in den folgenden Abschnitten beschriebenen An-forderungen.
- Labor für Wasser und Abwasseruntersuchungen
- Labor für Mikrobiologie
Anforderungen an die Dokumentation
Das Unternehmen liefert entsprechend der Tätigkeit umfängliche und normgerechte Produktdokumentationen wie zum Beispiel technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, sowie Nachweise für eine saubere und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
RLT-Betriebsbuch
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die geleisteten Arbeiten im RLT-Betriebsbuch dokumentiert werden.
Arbeitssicherheit
- Unfallverhütungsvorschriften
Das Unternehmen gibt eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln ab. - Umgang mit Stoffen
Die für die jeweiligen Tätigkeiten notwendigen Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter sind vorzuweisen.
Die Sicherheitsdatenblätter werden dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt. - Wasserhaushaltsgesetz
Das Unternehmen verfügt über mindestens einen Beauftragten und geschulten Mitarbeiter nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz, vormals §19l). - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine ausreichende Anzahl Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist vorhanden. - Unterweisung der Mitarbeiter
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Ersthelfer
- Gefahrenanalyse und LMRA (Last-Minute-Risk-Analysis)
Für die durchzuführenden Tätigkeiten liegt eine Gefahrenanalyse vor.
Für die Arbeiten beim Kunden muss eine LMRA vorliegen (die unmittelbar vor dem jeweiligen Arbeitseinsatz direkt vor Ort durchzuführen ist). - Schutzausrüstungen
Das Unternehmen stellt sicher, dass - falls im Rahmen der auszuführenden Tätigkeiten entsprechend der Gefahrenanalyse notwendig - eine persönliche Schutzausrüstung für jeden Mitarbeiter zur Verfügung steht. - Zertifizierungssysteme SCC und AMS
Der Nachweis der Einhaltung der Arbeitssicherheitsaspekte kann alternativ durch eine SCC („Safety Certificate Contractors") Zertifizierung oder AMS (Arbeitsschutz Management System) erfolgen.
Werkzeugüberprüfungen
Werkzeuge und Maschinen werden regelmäßig gem. BGV AIII überprüft.
Soziale Verantwortung
Subunternehmer werden zur Einhaltung des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit verpflichtet.