Zertifzierung Instandhaltung

Kriterien für die Zertifizierung für den Bereich „Instandhaltung"

Zertifizierte Fachunternehmen

Allgemeine Grundlagen

  • Sicherstellung des Kenntnisstandes und der aktuellen Anforderungen. Nachgewiesen durch eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der FGK Arbeitsgruppe „Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen".
  • Eine Liste mit Referenzen über ausgeführte Tätigkeiten im Sinne der Zertifizierung ist vorzulegen. Wenn keine vorliegt, ist die Sachkunde durch persönliche Erfahrungen des oder der Mitarbeiter nachzuweisen.

Beachtung von Normen und Richtlinien

Das Fachunternehmen stellt sicher, dass alle Normen und Richtlinien im Zusammenhang mit der Tätigkeit jeweils in der aktuellen Fassung beachtet werden. Dies bezieht sich für die einzelnen Anwendungsbereiche der Zertifizierung insbesondere auf die folgenden Normen:

  • VDI 6022 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
  • VDMA 24186 Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden – Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen
  • VDMA 24186 Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden – Teil 3: Kältetechnische Geräte und Anlagen zu Kühl- und Heizzwecken
  • DIN 31051Grundlagen der Instandhaltung
  • DIN EN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und An-forderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme

Versicherungen

Das Fachunternehmen hat eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden nachzweisen.

Qualität

  • Das Fachunternehmen ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert oder die im Sinne der FGK-Zertifizierung notwendigen Abläufe sind dokumentiert und werden im Rahmen dieser Zertifizierung überprüft.
  • Das Fachpersonal verfügt über gute Anlagenkenntnisse und hat eine Schulung nach VDI 6022 in der für ihre Tätigkeit notwendigen Kategorie A oder B nachgewiesen.

Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen

Das Fachunternehmen verfügt über geeignetes Spezialwerkzeug und Vorrichtungen für die korrekte Ausführung der Leistungen.

  • Schutzschalter
    Die Maschinen werden grundsätzlich über allpolig schaltende, ortsveränderliche Differenzstromschutzeinrichtungen (PRCD-S, Portable Residual Current Protective Device; S= Safety) betrieben. Eine geeignete Anzahl derartiger Einrichtungen liegt vor.
  • Beleuchtungsmittel
    Zur Instandhaltung metallener Luftkanäle ist eine ausreichende Anzahl von Beleuchtungseinrichtungen mit 24 V oder mit Trennflächentransformator oder Akku nachzuweisen.
  • Werkzeuge
    Das Fachunternehmen erbringt einen Nachweis über eine ausreichende Anzahl von notwendigen Spezialwerkzeugen.
  • Messgeräte (eingesetzte Messgeräte sind jährlich zu kalibrieren):
    • Lufttemperatur und Feuchtigkeit
    • Luftgeschwindigkeit im RLT-Gerät
    • Druck im RLT-Gerät
    • Strommessung

Prüfung von Brandschutzklappen

Die Fachfirma und/oder die Mitarbeiter müssen eine Zulassung für die Prüfung von Brandschutzklappen besitzen.

Nachweis Elektrofachkraft

Die Fachfirma hat eine ausreichende Anzahl Elektrofachkräfte, die für die Erfüllung der Arbeiten notwendig sind.

Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Der Fachbetrieb ist gemäß Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung zertifiziert und verfügt über eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern, die für die erforderlichen Tätigkeiten geschult sind.

Anforderungen an die Dokumentation

Das Unternehmen liefert entsprechend der Tätigkeit umfängliche und normgerechte Produktdokumentationen wie zum Beispiel technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, sowie Nachweise für eine saubere und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

RLT-Betriebsbuch

Im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die geleisteten Arbeiten im RLT-Betriebsbuch dokumentiert werden.

Störungsmeldung und Bereitschaftsdienst

Es sind die Voraussetzungen für einen 24 h Bereitschaftsdienst vorhanden.

Arbeitssicherheit

  • Unfallverhütungsvorschriften
    Das Unternehmen gibt eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln ab.
  • Umgang mit Stoffen
    Die für die jeweiligen Tätigkeiten notwendigen Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter sind vorzuweisen.
    Die Sicherheitsdatenblätter werden dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt.
  • Wasserhaushaltsgesetz
    Das Unternehmen verfügt über mindestens einen Beauftragten und geschulten Mitarbeiter nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz, vormals §19l).
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Eine ausreichende Anzahl Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist vorhanden.
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Ersthelfer
  • Gefahrenanalyse und LMRA (Last-Minute-Risk-Analysis)
    Für die durchzuführenden Tätigkeiten liegt eine Gefahrenanalyse vor.
    Für die Arbeiten beim Kunden muss eine LMRA vorliegen (die unmittelbar vor dem jeweiligen Arbeitseinsatz direkt vor Ort durchzuführen ist).
  • Schutzausrüstungen
    Das Unternehmen stellt sicher, dass - falls im Rahmen der auszuführenden Tätigkeiten entsprechend der Gefahrenanalyse notwendig - eine persönliche Schutzausrüstung für jeden Mitarbeiter zur Verfügung steht.
  • Zertifizierungssysteme SCC und AMS
    Der Nachweis der Einhaltung der Arbeitssicherheitsaspekte kann alternativ durch eine SCC („Safety Certificate Contractors") Zertifizierung oder AMS (Arbeitsschutz Management System) erfolgen.

Werkzeugüberprüfungen

Werkzeuge und Maschinen werden regelmäßig gem. BGV AIII überprüft.

Soziale Verantwortung

Subunternehmer werden zur Einhaltung des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit verpflichtet.

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